Allgemeine Geschäftsbedingungen für „LOGISTIQO“.

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1 Geltung für „LOGISTIQO“

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Logistiqo GmbH und dem Kunden über die Nutzung der Software „LOGISTIQO“. LOGISTIQO ist ein webbasiertes Transport-Management-System, das als Instrument effizienter und professioneller Logistik den Logistikprozess in der gesamten Lieferkette, insbesondere Auftragsabwicklung, Disposition, Lagerverwaltung und Rechnungswesen, unterstützt. Diese AGB gelten auch für Zusatzleistungen im Zusammenhang mit LOGISTIQO, außer es ist die Geltung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Logistiqo GmbH für Dienstleistungen“ („AGB-DL“) im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Bestimmungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor der jeweiligen Regelung dieser AGB bzw. der AGB-DL.

1.2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Vertragsgegenstand ist die Überlassung des Online-Transport-Management-Systems „LOGISTIQO“ zur Nutzung durch den Kunden mittels Internetverbindung über einen Browser gegen Entgelt für die vereinbarte Vertragslaufzeit.

Die nutzungsberechtigten Anwender („User“) erhalten die technische Möglichkeit, auf die Software, die auf einem Server der Logistiqo GmbH bzw. eines von der Logistiqo GmbH beauftragten Dienstleisters gehostet wird, mittels Internetverbindung über einen Browser zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen.

Der Kunde bucht die erforderliche Anzahl an Lizenzen. Pro User ist grundsätzlich eine Lizenz erforderlich. „Administratoren“ und „interne User“ sind dabei Mitarbeiter des Kunden; „externe User“ können insbesondere Mitarbeiter von Kunden oder Subunternehmern des Kunden sein. Zugriffsberechtigt sind ausschließlich lizenzierte User, deren Name im System hinterlegt ist.

Der Leistungsumfang je lizenziertem User und die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der Kunde hat optional die Möglichkeit, zu den Standardfunktionen weitere kostenpflichtige Premiumfunktionen und sonstige Zusatzleistungen zu beauftragen.

Die Logistiqo GmbH stellt LOGISTIQO im jeweils aktuellen Programmstand zur Verfügung und ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln sowie angemessene technische oder funktionale Änderungen vorzunehmen, insbesondere soweit diese aufgrund technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder Änderungen bei eingesetzten Drittleistungen erforderlich sind. Die vertraglich vereinbarte Nutzungsmöglichkeit und wesentliche Kernfunktionalitäten dürfen hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

Bei Buchung von Apps ist gemäß der gebuchten App-Anzahl die entsprechende Anzahl lizenzierter User berechtigt, die jeweilige App für die gebuchte Dauer bestimmungsgemäß zu nutzen.

LOGISTIQO steht dem Kunden in den jeweils von der Logistiqo GmbH angebotenen Sprachen zur Verfügung.

Das Set-Up durch die Logistiqo GmbH beinhaltet das technische Aufsetzen und Aktivieren des Systems für den Kunden, insbesondere die Freischaltung von LOGISTIQO zur Nutzung der vereinbarten Standard- und Premiumfunktionen für die gebuchte Anzahl an Administratoren und Usern. Sofern nicht abweichend vereinbart, gehören keine weiteren Leistungen zum Set-Up.

Die Freischaltung im Rahmen des Set-Ups gilt als erfolgt, sobald LOGISTIQO für den Kunden technisch zur Nutzung bereitgestellt wurde, unabhängig davon, ob sonstige Mitwirkungsleistungen des Kunden bereits vollständig erbracht worden sind.

Vor-Ort-Leistungen beim Kunden sind nicht geschuldet, sofern diese nicht gesondert vereinbart wurden.

1.3 Nutzerkonten, berechtigte Anwender

Jeder User erhält ein eigenes, passwortgeschütztes Nutzerkonto.

Es können maximal so viele User angelegt und freigeschaltet werden, wie entsprechende Lizenzen gebucht sind. Die Zugangsdaten eines Users sind personengebunden und nicht übertragbar. Identische Zugangsdaten dürfen nicht durch mehrere Personen genutzt werden.

Es steht dem Kunden frei, bei personellen Wechseln oder aus sonstigen betrieblichen Gründen eine vorhandene Lizenz auf einen anderen namentlich zu benennenden User umschreiben zu lassen. Der bisher für diese Lizenz eingetragene User verliert nach der Umschreibung seine Zugriffsberechtigung.

Der jeweilige lizenzierte User kann sich mit seinen persönlichen Zugangsdaten in sein Nutzerkonto einloggen. Er verfügt über die Berechtigungen entsprechend seiner vereinbarten Userart und dem für ihn gebuchten Funktionsumfang.

1.4 Verfügbarkeit

Die Logistiqo GmbH stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit, abzüglich vereinbarter bzw. nachfolgend bestimmter Wartungszeiten sowie Zeiten, in denen die Nichtverfügbarkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der Logistiqo GmbH liegt.

Die Logistiqo GmbH ist berechtigt, zwischen 23:00 Uhr und 03:00 Uhr deutscher Ortszeit für insgesamt bis zu fünf Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während dieser Wartungsarbeiten kann die Software vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus ist die Logistiqo GmbH berechtigt, die Verfügbarkeit vorübergehend zu unterbrechen, soweit dies für erforderliche Wartungs-, Sicherheits- oder Aktualisierungsmaßnahmen notwendig ist. Planbare Unterbrechungen werden dem Kunden nach Möglichkeit vorab angekündigt.

Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit von LOGISTIQO am Übergabepunkt zur Nutzung durch die berechtigten User. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software gehostet wird.

1.5 Kundenservice (Support)

Der Kundenservice steht den lizenzierten Administratoren per E-Mail oder Telefon montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Logistiqo GmbH, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr deutscher Ortszeit zur Entgegennahme von Störungsmeldungen zur Verfügung.

1.6 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen sind gesondert zu beauftragen. Hierzu zählen insbesondere Schulungen, Individualanpassungen und die Beseitigung von Fehlern oder Störungen, die nicht von der Logistiqo GmbH zu vertreten sind.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote der Logistiqo GmbH richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Mit Abgabe seiner Vertragserklärung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

2.2 Produktdarstellungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten der Logistiqo GmbH sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung oder eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots an den Kunden werden.

2.3 Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. Soweit der Vertrag über einen elektronischen Registrierungs- oder Bestellprozess geschlossen wird, gibt der Kunde mit Abschluss des Registrierungs- bzw. Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots durch die Logistiqo GmbH zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine elektronische Auftrags- oder Registrierungsbestätigung, durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Aktivierung und Bereitstellung von LOGISTIQO erfolgen. Abweichende Regelungen in einem individuellen Angebot oder Einzelvertrag bleiben unberührt.

3. Vergütung; Zahlungsmodalitäten

3.1 Die Vergütung wird ab Vertragsschluss bzw. ab dem individuell vereinbarten Miet- oder Leistungsbeginn berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

3.2 Die monatliche Vergütung ist, beginnend mit dem vereinbarten Mietbeginn, für den Rest des laufenden Kalendermonats gegebenenfalls anteilig zu zahlen. Danach ist die monatliche Vergütung jeweils kalendermonatlich im Voraus zu zahlen, sofern keine abweichende Abrechnungsweise vereinbart wurde. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.

3.3 Die Vergütung bestimmt sich nach den bei Vertragsschluss vereinbarten Preisen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Sämtliche Preise sind Netto-Preise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.4 Die Logistiqo GmbH ist berechtigt, die vereinbarten wiederkehrenden Vergütungen mit Wirkung für zukünftige Vertrags- bzw. Verlängerungszeiträume anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

Eine Preiserhöhung wird nicht während eines bereits laufenden Vertragszeitraums wirksam, sondern frühestens mit Beginn des folgenden Vertrags- bzw. Verlängerungszeitraums.

Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Kunde in der Mitteilung über die Preiserhöhung hingewiesen.

3.5 Sofern Zusatzleistungen vereinbart sind, werden diese nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz abgerechnet, es sei denn, es wurde ein Festpreis vereinbart. Die Abrechnung von Stundensätzen erfolgt für jede angefangene Stunde, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Ein Tagessatz bezieht sich auf acht Stunden. Werden mehr als acht Stunden pro Tag geleistet, werden darüber hinausgehende Leistungen anteilig gesondert berechnet.

3.6 Rechnungen sind mit Rechnungsempfang sofort zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder im Einzelvertrag keine abweichende Fälligkeit angegeben ist. Die Zahlung erfolgt über die jeweils vereinbarte Zahlungsmethode, insbesondere per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Abrechnung erforderlichen Rechnungs-, Kontakt- und Zahlungsdaten aktuell zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass ein vereinbartes Zahlungsmittel für fällige Zahlungen genutzt werden kann.

3.7 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert auf einem Konto der Logistiqo GmbH gutgeschrieben ist. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Logistiqo GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen, gesetzlich vorgesehene Pauschalen sowie sonstige erstattungsfähige Verzugsschäden und angemessene Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte der Logistiqo GmbH bleiben unberührt.

3.8 Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Logistiqo GmbH in nicht nur unerheblichem Umfang in Verzug, ist die Logistiqo GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden und seiner User zu LOGISTIQO nach vorheriger Ankündigung ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, soweit die Sperrung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig ist. Die vorübergehende Sperrung stellt keine Kündigung oder sonstige Beendigung des Vertragsverhältnisses dar. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben unberührt.

3.9 Der Kunde kann gegenüber Forderungen der Logistiqo GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie mit Gegenforderungen aufrechnen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

4. Mitwirkung und Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt sicher, dass die für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen auf seine Kosten rechtzeitig erbracht werden. Er wird die Logistiqo GmbH insbesondere rechtzeitig mit den für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen versorgen, die vorgesehenen User benennen und für den vertragsgemäßen Zustand seiner Hardware, des erforderlichen Betriebssystems, des erforderlichen Browsers, seines Internetzugangs und seiner Online-Verbindung sorgen. Die Installation gebuchter Apps auf den vorgesehenen Endgeräten nimmt der Kunde bzw. der jeweils lizenzierte User selbst vor, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Für die Datenverbindung zwischen den zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen bzw. Endgeräten des Kunden und dem Übergabepunkt ist der Kunde selbst verantwortlich.

4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet
- Zugangskennungen und Passwörter sorgfältig und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt aufzubewahren und nicht an unberechtigte Personen weiterzugeben;
- sicherzustellen, dass die Zugangsdaten eines Users ausschließlich vom lizenzierten und namentlich in der Software eingetragenen User genutzt werden;
- dafür Sorge zu tragen, dass bei der Nutzung von LOGISTIQO Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Datenschutzrechte und sonstige Rechte Dritter eingehalten werden und erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen;
- die erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage sicherzustellen, soweit er im Rahmen der Nutzung von LOGISTIQO personenbezogene Daten verarbeitet;
- die Logistiqo GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Software oder einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter beruhen;
- vor der Übermittlung von Dateien und Informationen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Schadsoftware zu treffen und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen einzusetzen;
- die für ihn relevanten und über die vorgesehenen Funktionen exportierbaren Daten regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit eine eigene Sicherung zur Erfüllung seiner gesetzlichen oder betrieblichen Aufbewahrungs- und Sicherungspflichten erforderlich ist.

Der Kunde wird seine User entsprechend verpflichten, soweit dies für deren Nutzung von LOGISTIQO erforderlich ist.

4.3 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software vorübergehend nicht ordnungsgemäß arbeitet oder nicht verfügbar ist. Hierzu können insbesondere eigene Sicherungen, betriebliche Notfallprozesse, Störungsdiagnosen und regelmäßige Überprüfungen der Verarbeitungsergebnisse gehören.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete organisatorische oder vertragliche Maßnahmen sicherzustellen, dass LOGISTIQO von seinen Usern bestimmungs- und vertragsgemäß genutzt wird.

4.5 Die von dem Kunden bzw. seinen Usern auf dem für ihn vorgesehenen Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der Logistiqo GmbH die für die vertragsgemäße Bereitstellung von LOGISTIQO erforderlichen Rechte ein, die Inhalte insbesondere zu speichern, technisch zu vervielfältigen, zu verarbeiten und dem Kunden bzw. seinen berechtigten Usern über das Internet zugänglich zu machen sowie im Rahmen der Datensicherung zu vervielfältigen.

5. Nutzungsrechtseinräumung

5.1 Die Logistiqo GmbH räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes Recht ein, auf LOGISTIQO mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software bestimmungsgemäß zu nutzen bzw. durch berechtigte User nutzen zu lassen. Dabei dürfen maximal so viele User LOGISTIQO über persönliche Nutzerkonten nutzen, wie entsprechende Lizenzen vertraglich vereinbart sind. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich lizenzierte und namentlich in der Software eingetragene User. Die Berechtigung bezieht sich auf den für den jeweiligen User gebuchten Funktionsumfang. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere am Quellcode oder an der zugrunde liegenden Software, erhält der Kunde nicht.

5.2 Die Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung oder Zugänglichmachung von LOGISTIQO an nicht lizenzierte Dritte oder nicht lizenzierte User ist nicht zulässig, unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Bei Buchung von Apps ist gemäß der gebuchten App-Anzahl die entsprechende Anzahl lizenzierter User berechtigt, die jeweilige App für die gebuchte Dauer bestimmungsgemäß auf den vorgesehenen Endgeräten zu nutzen.

5.3 An Sonderprogrammierungen und sonstigen Individualanpassungen stehen der Logistiqo GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zu, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Dem Kunden werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte entsprechend den vorstehenden Regelungen eingeräumt.

5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, LOGISTIQO über die nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen.

6. Haftung

Die Logistiqo GmbH haftet aus vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, einschließlich deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

6.1 Die Logistiqo GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt
- bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit;
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Abweichendes geregelt ist;
- aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 Verletzt die Logistiqo GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht gemäß Ziffer 6.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

6.3 Im Übrigen ist die Haftung der Logistiqo GmbH ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6.4 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Logistiqo GmbH.

7. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

7.1 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

12-monatige Laufzeit: Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss bzw. dem vereinbarten Mietbeginn in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Mietbeginn. Der Vertrag kann erstmals mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Er verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. nach Ablauf des jeweiligen weiteren Zwölfmonatszeitraums um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Zwölfmonatszeitraums gekündigt wird.

1-monatige Laufzeit: Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss bzw. dem vereinbarten Mietbeginn in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat ab Mietbeginn. Der Vertrag kann erstmals mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Er verlängert sich anschließend jeweils um einen weiteren Vertragsmonat, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von einer Woche zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt wird.

Weitere Administratoren bzw. User können jederzeit hinzugebucht werden. Für diese gelten hinsichtlich der Vertragslaufzeit grundsätzlich dieselben Vertrags- und Beendigungszeitpunkte wie für den zugrunde liegenden Hauptvertrag, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Premiumfunktionen, Apps und sonstige Zusatzleistungen können nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung hinzugebucht werden.

7.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann für die Logistiqo GmbH insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Fälligkeit, Zahlungsaufforderung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist mit Zahlungsverpflichtungen in nicht nur unerheblichem Umfang in Verzug bleibt oder wenn der Kunde Dritten den Zugang zu LOGISTIQO vertragswidrig ermöglicht und dies zu vertreten hat. Soweit eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist, erfolgt eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach deren erfolglosem Ablauf. Gesetzliche Fälle, in denen eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt.

7.3 Ordentliche Kündigungen durch den Kunden sind ausschließlich über die hierfür bereitgestellte Funktion „Vertragskündigung“ innerhalb der Administrationsoberfläche von LOGISTIQO vorzunehmen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt, zu dem der Kündigungsvorgang über diese Funktion erfolgreich abgeschlossen und von LOGISTIQO bestätigt wurde. Kündigungen per E-Mail, Fax, Brief oder auf sonstigem Wege erfüllen die vertraglich vereinbarte Form für eine ordentliche Kündigung nicht. Ist die hierfür vorgesehene Kündigungsfunktion aus von der Logistiqo GmbH zu vertretenden technischen Gründen vorübergehend nicht verfügbar und kann der Kunde die Kündigung deshalb nicht fristgerecht über LOGISTIQO erklären, kann die Kündigung ausnahmsweise in Textform erklärt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.4 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet grundsätzlich die Nutzungsberechtigung des Kunden und seiner User. Die Zugangsdaten können ab diesem Zeitpunkt deaktiviert und der Zugriff auf LOGISTIQO gesperrt werden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von ihm benötigten und über die vorgesehenen Funktionen exportierbaren Daten rechtzeitig vor Vertragsbeendigung zu exportieren und selbst zu sichern.

Die Logistiqo GmbH ist berechtigt, Kundendaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb angemessener Frist zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe für eine weitere Speicherung entgegenstehen.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden hinsichtlich Datenabruf, Datenübertragung, Portabilität oder Anbieterwechsel bleiben unberührt.

8. Geheimhaltung; Datenschutz

8.1 Die Logistiqo GmbH und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken zu nutzen.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder ihr von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden. Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.

8.2 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Soweit die Logistiqo GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt sie als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierfür, soweit erforderlich, eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach den gesetzlichen Vorgaben.

Der Kunde bleibt hinsichtlich der von ihm im Rahmen der Nutzung von LOGISTIQO verarbeiteten personenbezogenen Daten für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung, die Zulässigkeit seiner Weisungen sowie die Erfüllung der ihm als Verantwortlichem obliegenden datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich.

Die Logistiqo GmbH verarbeitet personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit, soweit dies insbesondere für die Anbahnung, Durchführung und Verwaltung des Vertragsverhältnisses, Abrechnung und Zahlungsabwicklung, Kundenservice, IT- und Systemsicherheit, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzinformationen der Logistiqo GmbH sowie, soweit einschlägig, aus der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Der Einbeziehung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird widersprochen, soweit deren Geltung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn die Logistiqo GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen ohne besonderen Vorbehalt erbringt.

9.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

9.3 Erfüllungsort ist der Sitz der Logistiqo GmbH. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Logistiqo GmbH. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, ist der Sitz der Logistiqo GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, soweit der Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann. Die Logistiqo GmbH ist in den vorgenannten Fällen zusätzlich berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

9.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: 13.08.2026

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